Wiederanspannung:

Die Verkehrswerte des Grund und Bodens von landwirtschaftlichen Betrieben übersteigen in der Regel den Ertragswert. Darum existieren eine Reihe von Sondererbrechten (z. B. Nordwestdeutsche Höfeordnung HöfeO) die den Übernehmern von landwirtschaftlichen Betrieben eine Privilligierung bei der Abfindung weichender Erben einräumen. Diese Privilligierung soll aber eigentlich nur leistungsfähigen Betrieben zu Gute kommen. Dabei spielt es aber keine Rolle, wenn der Betrieb vorrübergehend verpachtet wurde und nun wieder in Betrieb genommen werden soll. Letzteres nennt man “Wiederanspannung”.

Eine fehlende Hofeseigenschaft wird anhand einzelner Indizien festgestellt (OLG Oldenburg 10 W 4/98 vom 11.03.1998 in: Agrarrecht 1999, S. 310 f.):

  • Wegfall einer geeigneten Hofstelle,
  • Zustand der Wirtschaftsgebäude,
  • Wiederherstellbarkeit der Hofstelle aus Erträgen des Hofes unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
  • das Fehlen von Inventar oder
  • die langfristige parzellenweise Verpachtung von Ländereien

PILTZ (S. 69 ff.) plädiert ebenfalls für eine mehrfaktorielle Betrachtung und führt an, dass eine Verpachtung des Betriebes an sich noch nicht der Hofeseigenschaft wiederspricht. Erst wenn weitere Indizien gegen eine Wiederaufnahme der Landbewirtschaftung sprechen, geht diese Eigenschaft verloren. Ferner empfiehlt der selbe Autor (PILTZ, S. 75) zum Bewertungsstichtag eine Prognose aus der objektivierenden Sicht eines unvorhergenommenen Betrachters, ob „…die – realisierbar erscheinende – Absicht des Übernehmers besteht, den landwirtschaftlichen Betrieb auf Dauer fortzuführen.“

Nach Meinung des OLG Hamm (10 W 30/95 vom 03.03.1998, in: Agrarrecht 1999, S. 311 ff.) ist im Hinblick auf die Hofeseigenschaft zu berücksichtigen, „…ob ein „Wiederanspannen“ des Hofes überhaupt wirtschaftlich sinnvoll erscheint und der zum Wiederanspannen erforderliche Kapitalansatz aus den Erträgen des Hofes beglichen werden kann, ohne dessen Existenz in Frage zu stellen.“

  • PILTZ, D.: Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe bei Erbfall, Schenkung und Scheidung. Verlag Pflug und Feder, 1. Auflage 1999