Grundbuch:

Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt am Amtsgericht geführt. Ein Grundbuchauszug kann vom Eigentümer, einem Beauftragten oder bei berechtigtem Interesse für das betreffende Grundbuchblatt angefordert werden. Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes sind die Lage der Grundstücke, die Wirtschaftsart (Nutzung) und die Größen aufgeführt. Ein Grundstück ist durch eine laufende Nummer gekennzeichnet und kann aus ein oder mehreren Flurstücken bestehen. Der ersten Abteilung sind der oder die Eigentümer zu entnehmen. Die zweite Abteilung enthält die Lasten und Beschränkungen mit Ausnahme der Grundpfandrechte. So enthält die zweite Abteilung z.B. Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte und Vorkaufsrechte. In der dritten Abteilung sind die Grundpfandrechte aufgeführt. Dies sind Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.