Vergleichspreise können beim zuständigen Gutachterausschuss angefordert werden, wenn ein nachweisbares Interesse gegeben ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein Gutachter ein Grundstück bewerten sollen. Die Vergleichspreise liegen i.d.R. in anonymisierter Form vor, d.h. die genaue Lage ist nicht bekannt, sondern nur, dass der Vergleichspreis in einer vorher abgegrenzten Region liegt.
Um die Vergleichbarkeit von Vergleichspreisen sicher zu ermöglichen, stellen einige Gutachterausschüsse Korrekturfaktoren und Indexreihen zur Verfügung.