Für die Wertermittlung von Objekten stehen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Verfügung. Die Ansätze der Wertermittlungsmethoden können ganz unterschiedlich sein. Einige orientieren sich an den Herstellungs- oder Anschaffungskosten (Kostenwert). Andere an vergleichbaren Kauffällen (Vergleichswertverfahren), den möglichen Erträgen, die aus einem Objekt gezogen werden können (Ertragswertverfahren) oder der Ersatzbeschaffung (Ersatzwertverfahren).
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Ausgangspunkt des Kostenwertes sind die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die bei der Beschaffung des Objektes angefallen sind. Der Kostenwert darf nicht mit dem Wiederbeschaffungswert am Bewertungsstichtag verwechselt werden. Dem Ansatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann in der Taxation nur eine untergeordnete Bedeutung zukommen. Denn in der Taxation interessiert, was mit einem Objekt gegenwärtig und zukünftig gemacht werden kann sowie ob und wie es gegenwärtig oder zukünftig ersetzt werden kann.
Ausgangspunkt des Vergleichs-, Ertragswerts- und Ersatzwertverfahrens ist die Orientierung an der Verwendung des Bewertungsobjektes.
Beim Vergleichswertverfahren ist dies die Orientierung am Verkauf.
Beim Ertragswertverfahren ist es die Orientierung an der Nutzung des Bewertungsobjektes und
beim Ersatzwertverfahren an der Nutzung eines Ersatzobjektes. Dabei kann es sich um einen identischen Ersatz (Sachwertverfahren) oder einen nicht identischen Ersatz (Ersatzwertverfahren bzw. modifiziertes Sachwertverfahren) handeln.
Unbebaute landwirtschaftliche Grundstücke:
Diese Grundstücke sollten mit dem Vergleichswertverfahren bewertet werden. Hilfsweise können auch Bodenrichtwerte herangezogen werden.
Bebaute landwirtschaftliche Grundstücke:
Da das Vergleichswertverfahren i.d.R. nicht direkt, sondern lediglich in Form „freigelegter Bodenwert ./. Freilegungskosten“ angewendet werden kann, müssen Ertrags– und Ersatzwertverfahren (Sachwertverfahren oder modifiziertes Sachwertverfahren) herangezogen werden, um den Verkehrswert abzuleiten.