Wirtschaftlicher Gebrauchswert:

Nach KÖHNE (S. 635) ist der wirtschaftliche Gebrauchswert der Wert eines Objektes im Hinblick auf den Einsatzzweck – i. d. R. in dem Betrieb, für den die Bewertung erfolgt. Bei einer Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes wird oft die Ermittlung des wirtschaftlichen Gebrauchswertes für Maschinen und Tierbestände vereinbart. Hier handelt es sich dann um den subjektiven Zeitwert der Objekte, den diese für die Fortführung eines bestimmten Betriebes haben. Der wirtschaftliche Gebrauchswert leitet sich aus den Nutzungs- oder Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten ab, und ist somit ein individueller Wertansatz. Damit unterscheidet sich der Gebrauchswert vom Verkehrswert, der sich aus dem Verkauf des Objektes ableitet und auf dem “Wert für Jedermann” basiert.

Die Ermittlung des wirtschaftlichen Gebrauchswertes erfolgt in Abhängigkeit vom Bewertungsanlass und Objekt mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden.

Für Tiere z.B. ist der wichtigste Ersatzwert der Zukaufswert von vergleichbaren Tieren. Sofern keine Vergleichsmöglichkeiten bestehen müssen Kostenwerte oder Ertragswerte ermittelt werden.

  • KÖHNE, M.: Landwirtschaftliche Taxationslehre. Verlag Eugen Ulmer, 2007