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Glossar.
 

Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Landentzug:

Obwohl das Grundgesetz das Eigentum schützt, lässt die Gesetzgebung Enteignung zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert. Allerdings darf nur dann enteignet werden, wenn nach einem Abwägungsverfahren das öffentliche Interesse das private Eigentumsrecht überwiegt (GEKLE und GRAF, S. 365).

Der Landentzug im Rahmen einer Enteignung kann die wirtschaftliche Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes gefährden. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Entschädigung auf Antrag des Eigentümers mit geeignetem Ersatzland erfolgen kann, „...wenn er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf Ersatzland angewiesen ist (§ 100 Abs. 1 BauGB).

Der Umfang der Beurteilung einer Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Landentzug wird unterschiedlich diskutiert. Während BEWER bei dieser Fragestellung lediglich eine Betrachtung des Betriebes als produktionswirtschaftliche Einheit favorisiert, plädiert KÖHNE (S. 221 ff.) dafür, darüber hinaus auch die Finanzierung des Betriebes und sogar die persönlichen Verhältnisse des Betriebsleiters zu untersuchen. KÖHNE (S. 222) schlägt im Weiteren vor, zunächst zu prüfen, ob der Betrieb überhaupt auf absehbare Zeit fortgeführt wird und ob dabei das Alter des Betriebsleiters und das Vorhandensein eines Hofnachfolgers berücksichtigt werden sollte. Ferner sollte die Wirtschaftslage untersucht und diese insbesondere an dem Gewinn, der Kapitalbildung, der Liquidität und der Verschuldung gemessen werden. Außerdem sind Anpassungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die Ansicht von KÖHNE teilen auch GEKLE und GRAF (S. 366), die die folgende Rechtssprechung zitieren:

„Eine gegebene – langfristige – Existenz eines Betriebes ist danach zu beurteilen, ob er außer einem angemessenen Lebensunterhalt für den Betriebsleiter und seine Familie auch ausreichende Rücklagen für die Substanzerhaltung und für Neuanschaffungen erwirtschaften kann.

Die beiden Autoren weisen im Weiteren darauf hin, dass das Gericht damit die Sichtweise vertritt, dass Familie und Betrieb als eng verflochten gelten. Demnach dürfen individuelle Gegebenheiten nicht einfach übergangen werden.
 

-> Baugesetzbuch (BauGB ) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141) zuletzt geändert am 23.07.2002 (BGBl. I, S. 2850)
-> BEWER, C.: Fragen der betrieblichen Existenz bei der Planung von Verkehrs-Trassen. In: Wertermittlungsforum 1995, S. 183 ff.
-> GEKLE, L. und O. GRAF: „Existenzgefährdung als Folge des Entzugs landwirtschaftlicher Grundstücke: Ein Problem im Planfeststellungsverfahren – dargestellt aus Sicht des betriebswirtschaftlich tätigen Sachverständigen –. In Agrarrecht 1999, S. 365 ff.
-> KÖHNE, M.: Landwirtschaftliche Taxationslehre. Parey Buchverlag, 3. Auflage 2000


 

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